Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die Zusage eines Versorgungsanspruchs vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer dar, dass dieser im Fall einer Invalidität, dem Eintreten ins Rentenalter oder beim Tod abgesichert ist. Dabei gibt es natürlich unterschiedliche Wege, um diese Vorsorge zu ermöglichen.

Einerseits kann der Arbeitgeber eine direkte Abmachung mit dem Arbeitnehmer treffen, sodass er selbst für die Rente aufkommt. Eine Absicherung über eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Direktversicherung ist natürlich ebenso möglich. Welche Form man nun wählt hängt sehr stark mit dem Arbeitsverhältnis und dem persönlichen Kontakt ab. Dabei ist zu beachten, dass diese Abmachung nicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer das Geschäftsverhältnis mit dem Arbeitgeber aus welchem Grund auch immer beendet. Man spricht in diesem Fall von einer „Unverfallbarkeit“.
Die derzeit beliebteste Form ist die Entgeltumwandlung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen gewissen Betrag seines Gehalts, welcher dann in eine betriebliche Altersvorsorge umverteilt wird.
Für den Arbeitgeber hat dies natürlich auch einige Auswirkungen. Entschließt er sich beispielsweise zu einer direkten Finanzierung des Pensionsanspruchs, so muss er in seiner jährlichen Bilanz immer wieder einen Nachweis der Pensionsrückstellungen vorweisen können. Der Arbeitgeber muss dadurch noch zusätzlich auf seine Finanzen achten. Weiter haftet der Arbeitgeber für jede Zusicherung von Versorgungsansprüchen.
Unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheidet, wird durch solch eine Abmachung oftmals das Berufsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestärkt und das Gefühl der Verbundenheit zum Unternehmen steigt natürlich ebenso an.

Selbstverständlich existieren solche Abmachungen nicht in jedem Unternehmen, da das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer wirklich präsent ist. Finanziert wird das ganze System über die Beiträge, die die beteiligten Parteien leisten müssen.
Abschließend ist zu sagen, dass die betriebliche Altersvorsorge im Betriebsrentengesetzt verankert ist und nur einen Teil des ganzen Systems ausmacht.

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Februar 13th, 2009 | Finanzen

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