Girokonto
Ein Girokonto besitzen wohl 99% der Menschen über 18 Jahre, denn darüber wird der bargeldlose Zahlungsverkehr wie Gehalt, Miete, etc. abgewickelt. Auf ein Girokonto kann Geld verbucht (Gutschrift) und abgebucht (Lastschrift) werden – im Gegensatz zu Spar- oder Tagesgeldkonten, mit denen man keine Überweisungen tätigen kann.
Rechtlich gesehen ist das Girokonto ein Kontokorrentkonto mit einem Saldo für den Kunden oder die Bank. Laut Gesetz muss eine Seite des Zahlungsverkehrs ein Kaufmann sein – im Allgemeinen ist das die Bank. Die meisten Banken verlangen Gebühren für die Nutzung des Girokontos. Dies kann eine monatliche Pauschale sein oder es wird pro Buchungsposten ein gewisser Betrag fällig. Es gibt inzwischen jedoch auch viele kostenlose Girokonten – ein Vergleich lohnt sich, denn wer z. B. ohnehin nur per Online-Banking überweist, kann hier Geld sparen. Gleiches gilt für Schüler, Studenten und Auszubildende, für die es eine Vielzahl solcher Angebote gibt.
Im Gegensatz zu einem Sparkonto oder einem Tagesgeldkonto sind die Guthabenzinsen für Girokonten sehr niedrig. Wenn man also regelmäßig eine größere Summe im Haben auf dem Girokonto hat, bietet sich die Überweisung der Summe auf ein Konto mit höheren Zinsen an. Im umgekehrten Fall gewährt die Bank dem Kunden je nach Einkommen einen Überziehungskredit (Dispositionskredit, kurz: Dispo, genannt). Damit können kurzfristige Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. Leider verführt dieser Kredit viele Kunden dazu, diesen permanent auszureizen. Die Banken wissen das und berechnen teilweise bis zu 20% Zinsen auf die Überziehungssumme (i. d. R. sind es jedoch 7 bis 15%). Hier sollte man genau hinschauen und Minusbeträge schnell wieder ausgleichen.
Man kann ein Girokonto jederzeit fristlos kündigen, z. B. wenn man eine Bank gefunden hat, die bessere Konditionen anbietet. Hierbei darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen. Doch auch die Bank kann ein Girokonto kündigen, wenn z. B.:
- der Kunde das Kontro für illegale Transaktionen wie Geldwäsche nutzt
- das Konto gar nicht zum bargeldlosen Verkehr genutzt wird
- der Kunde die Kontoführungsgebühren nicht zahlt